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Tonstudio
Jutta van den Berg Klavierlehrerin Gesangslehrerin Vocal Coach

Über mich

Meine Leidenschaft für Musik wurde mir in die Wiege gelegt. Durch meine familiäre Prägung und meine eigene musikalische Karriere habe ich ein tiefes Verständnis für die Welt der Musik entwickelt.

Nach meinem Studium in Köln konzentrierte ich mich zunächst auf meine Karriere als Sängerin.

Mit der von mir gegründeten Gesangsgruppe „Headline“ folgten zahlreiche TV-Auftritte, Konzerte im In- und Ausland sowie Schallplatten- und CD- Veröffentlichungen. Als Solistin hatte ich die Freude, mit der WDR Bigband und verschiedenen Jazz-Ensembles zu arbeiten.

Neben meiner Tätigkeit als ausübende Künstlerin gebe ich seit vielen Jahren Gesangs- und Klavierunterricht und arbeite als Vocal Coach für verschiedene Produktionsfirmen. Meine Schüler sind Schauspieler, Profisänger, Musikstudenten und auch ganz „normale“ Menschen, die Spaß an der Musik haben. Es ist mir eine Freude, meine Leidenschaft und mein Wissen weiterzugeben und gemeinsam mit meinen Schülern musikalische Höhen zu erklimmen. 

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+49 (0) 1735371876

Boxberg 4, 51688 Wipperfürth 

Vertragsbedingungen

Unterrichtszeiten:
Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Während der allgemeinen Schulferien
und den sonstigen schulfreien Tagen der öffentlichen Schulen findet kein
Unterricht statt.


Unterrichtsgebühren & Zahlungsbedingungen:
Die Unterrichtsgebühren sind zu Beginn eines jeden Monats
im Voraus fällig. Gemäß § 19 UStG wird kei
ne Umsatzsteuer berechnet.


Unterrrichtsausfall:
Bei Nicht-Erscheinen oder Absage weniger als 24 Stunden
vor Unterrichtsbeginn wird der volle Unterrichtsbeitrag fällig bzw. hat der Schüler
keinen Anspruch auf einen Nachholtermin. Durch Verhinderung der Pädagogin
ausfallende Unterrichtsstunden werden nach Vereinbarung nachgeholt. Eine
Erkrankung des Schülers über drei aufeinander folgende Unterrichtsstunden hinaus
kann ab der vierten Unterrichtsstunde bis zur Rückkehr in den Unterricht zur
Aussetzung der Gebühren führen, wenn für die Erkrankung ein Nachweis
erbracht wird.


Vertragslaufzeit & Kündigung:
Der Unterrichtsvertrag kann sowohl vom Schüler bzw. seinem
gesetzlichen Vertreter als auch von der Pädagogin mit einer Frist von drei Monaten
zum Monatsende ordnungsgemäß gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Gerichtsstand ist Wipperfürth.

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