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Für Anfänger und Fortgeschrittene

mit & ohne Vertragsbindung

Sänger

Unterrichtsgebühren mit Vertragsbindung

Klavier- oder Gesangsunterricht mit Vertragsbindung:

  • Einzelunterricht á 30 Minuten für 80 Euro pro Monat

  • Einzelunterricht á 45 Minuten für 110 Euro pro Monat

  • Gruppenunterricht á 45 Minuten ( Preis pro Person) 

    • 2er Gruppe 69 Euro pro Monat

    • 3er Gruppe 49 Euro pro Monat

    • 4 oder mehr 39 Euro pro Monat

Der Unterricht wird wöchentlich erteilt.​

Zu den Vertragsbedingungen.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Klavier spielen

Unterrichtsgebühren ohne Vertragsbindung

Klavier- oder Gesangsunterricht ohne Vertragsbindung:

  • Einzelstunde 45 Minuten für einmalige 50 Euro 

  • 4er Karte á 45 Minuten für einmalige 180 Euro

Coachingpreise auf Anfrage per Email an juttavandenberg@web.de

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Klavier spielen
Anker Stimme
Vertragsbedingungen

+49 (0) 1735371876

Boxberg 4, 51688 Wipperfürth 

Vertragsbedingungen

Unterrichtszeiten:
Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Während der allgemeinen Schulferien
und den sonstigen schulfreien Tagen der öffentlichen Schulen findet kein
Unterricht statt.


Unterrichtsgebühren & Zahlungsbedingungen:
Die Unterrichtsgebühren sind zu Beginn eines jeden Monats
im Voraus fällig. Gemäß § 19 UStG wird kei
ne Umsatzsteuer berechnet.


Unterrrichtsausfall:
Bei Nicht-Erscheinen oder Absage weniger als 24 Stunden
vor Unterrichtsbeginn wird der volle Unterrichtsbeitrag fällig bzw. hat der Schüler
keinen Anspruch auf einen Nachholtermin. Durch Verhinderung der Pädagogin
ausfallende Unterrichtsstunden werden nach Vereinbarung nachgeholt. Eine
Erkrankung des Schülers über drei aufeinander folgende Unterrichtsstunden hinaus
kann ab der vierten Unterrichtsstunde bis zur Rückkehr in den Unterricht zur
Aussetzung der Gebühren führen, wenn für die Erkrankung ein Nachweis
erbracht wird.


Vertragslaufzeit & Kündigung:
Der Unterrichtsvertrag kann sowohl vom Schüler bzw. seinem
gesetzlichen Vertreter als auch von der Pädagogin mit einer Frist von drei Monaten
zum Monatsende ordnungsgemäß gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Gerichtsstand ist Wipperfürth.

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